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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Kommt infolge unserer Tätigkeit ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht, das später angenommen wird), so werden wir Ihnen die Käufer- bzw. die Verkäuferprovision in Höhe von jeweils 3,57% incl. der gesetzlichen MwSt. berechnen. Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Irrtum, Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Im Anschluss an den Verkauf bzw. Kauf können wir auch die Vermietung Ihrer Wohnimmobilie übernehmen. Hierbei richtet sich die Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip. Sie beträgt 2,38 Nettomonatskaltmieten incl. der gesetzlichen MwSt. und wird mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Bei der Vermietung von gewerblichen Immobilien und einer Miet-/Pachtvertragsdauer weniger als 10 Jahre: beträgt die Maklerprovision 3,57 Nettomonatskaltmieten/-pachten inkl. MwSt., bei einer Miet-/Pachtvertragsdauer ab 10 Jahren: 4,76 Nettomonatskaltmieten incl. MwSt. Die Provision wird mit Abschluss des Miet-/Pachtvertrages zur Zahlung fällig.

  2. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird

  3. Die Objektbeschreibung ist aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt worden. Wir können deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

  4. Das Objektangebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Unberechtigte Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der Provision, welche die Fa. Gabriele Stoss Immobilien im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätte. Unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, sind Sie bei Zuwiderhandlungen zu Schadensersatz in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, uns ist ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Bei direkten Vertragsverhandlungen zwischen den Verhandlungsparteien haben Sie stets auf Fa. Gabriele Stoss Immobilien Bezug zu nehmen.

  5. Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen, schuldet die Fa. Gabriele Stoss Immobilien Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kaufinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.

  6. Ist Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt, so haben Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach Kontaktaufnahme anzuzeigen, wobei anzugeben ist, woher Sie Kenntnis erlangt haben. Zuwiderhandlung verpflichtet Sie zu Schadensersatzleistung in Höhe der dem Vermittler entstandenen Auslagen.

  7. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und diesem eine Provision zu berechnen.

  8. Auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss haben wir einen Anspruch.

  9. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  10. Als Gerichtsstand wird Kempten vereinbart.

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